Die Honorare für die Dienstleistung einer Detektei werden zwischen dem Auftraggeber und
   
der Detektei frei vereinbart. Eine gesetzliche Gebührenordnung, wie diese bei Rechtsanwälten
    üblich ist, gibt es bei Detekteien nicht. Dienstleistungen von Detekteien werden nach
    tatsächlich angefallenem Zeitaufwand abgerechnet. Anhand einer detaillierten Rechnung
    können Sie nachvollziehen, welche Kosten entstanden sind. Alle Leistungen sind gemäß dem
    Dienstleistungsvertrag aufgeführt. In einem persönlichen Gespräch klären wir eingehend die
    Kostenfrage, damit Sie einen klaren Überblick erhalten und Ihre Möglichkeiten in Ruhe
    abwägen können.


  " Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive observieren
     lassen und ihnen bei berechtigtem Verdacht die Kosten dafür in Rechnung stellen."
     Bundesarbeitsgericht Kassel BAG (Az. 8 AZR 5/97), Landesarbeitsgericht
     Rheinland-Pfalz (Az. 5 Sa 540/99)